Aktuelles...
Artikel 1
Baukindergeld im Haushaltsplan 2018 –
Förderung kann ab August beantragt werden
400 Millionen Euro für Baukindergeld im Haushalt 2018 eingestellt
50 Millionen Euro Investitionszuschüsse für „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“
Baugenehmigungszahlen 1. Quartal 2018: leichte Erholung, aber keine Trendwende
„Der IVD hat in den vergangenen Jahren und während der Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen Anfang des Jahres für einen Paradigmenwechsel in der Wohn- und Baupolitik gekämpft. Jetzt sehen wir schwarz auf weiß die ersten Früchte unserer Arbeit“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, den Gesetzesentwurf zur Feststellung des Bundeshaushaltes 2018, der dem Bundestag zur ersten Lesung vorliegt. Heute wird der Einzelplan für das Ressort Inneres, Bau und Heimat vorgestellt.
Der Einzelplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sieht für das Teilressort „Wohnungswesen und Städtebau“ ein Budget von insgesamt 3,58 Milliarden Euro vor. Das Baukindergeld wurde als so genannte „Globale Mehrausgabe“ mit 400 Millionen Euro für 2018 eingestellt. Erst in der vergangenen Woche hatten die Chefs der Regierungsfraktionen auf ihrem Gipfeltreffen beschlossen, das Baukindergeld noch vor der parlamentarischen Sommerpause einzuführen. Förderanträge sollen ab August dieses Jahres gestellt werden können.
Der Haushaltsplan sieht außerdem einen Ansatz von 50 Millionen Euro für Investitionszuschüsse im Rahmen des KfW-Programms „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ vor. Dazu erklärt Schick: „Die Ausweitung der Förderung der Einbruchssicherung war eine weitere Forderung des IVD an die Regierung. Die Fortschreibung der Mittelhöhe des vergangenen Jahres ist ein erfreuliches Signal. Jetzt muss noch die Anwendung der Förderung auf Neubau umgesetzt werden“, sagt Schick.
„Wir sind zuversichtlich, dass der Haushaltsentwurf den Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause passieren wird. Und damit wäre ein wichtiger Baustein aus dem Koalitionsvertrag zur Förderung von Wohneigentum umgesetzt. Das ist sehr erfreulich, kann aber auch nur ein erster Schritt sein. Die skandalöse Wohneigentumsquote hierzulande und der anhaltende Wohnraummangel werden mit dem Baukindergeld allein nicht behoben sein“, sagt Schick und erläutert: „Zwar sind rein rechnerisch bei einer durchschnittlichen Kinderzahl von 1,5 Kindern rund 222.000 Haushalte mit dem Baukindergeld förderbar. Allerdings heißt das nicht, dass in diesem Jahr 222.000 neue Häuser oder Wohnungen gebaut werden. Nicht jeder Anspruchsberechtigte wird die Förderung beantragen. Denn viele Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen werden sich mit Baukindergeld allein kein eigenes Heim leisten können. Auch werden manche das Baukindergeld lieber zum Erwerb einer Bestandswohnung verwenden statt in Neubau zu investieren. Das Baukindergeld ist deshalb für sich allein nur ein Teil des Ganzen.“
Der IVD-Präsident verweist in diesem Zusammenhang auf die heute veröffentlichten Baugenehmigungszahlen des ersten Quartals 2018. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres in Deutschland 1,7 Prozent oder 1.300 weniger Baugenehmigungen von Wohnungen erteilt als im ersten Quartal 2017. Bereinigt um Neubaugenehmigungen für Wohnheime, die überwiegend für Flüchtlinge erstellt wurden, ist die Zahl der Neubaugenehmigungen jedoch um1,2 Prozent leicht gestiegen.
„Angesichts der weiterhin schwachen Baugenehmigungszahlen müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Im Koalitionsvertrag ist mit dem angekündigten Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz ein wichtiger Impuls gesetzt worden. Entscheidend ist jetzt, wie Bund und Länder die Gemeinden dazu in die Lage versetzen, Wohnungsbau schnell und nachhaltig zu ermöglichen. Der Engpass für den Wohnungsbau besteht aus Bauland, Baugenehmigungen und Baukapazität. Auf dem im Herbst angekündigten Wohnungsgipfel müssen hier die konkreten Stellschrauben gedreht werden“, sagt Schick.
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Artikel 2
Baukindergeld soll rückwirkend zum 1. Januar kommen
Fraktionsspitzen von Union und SPD beschließen auf Klausurtreffen Details zum Baukindergeld
CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende von Bund und Ländern setzen auf Konferenz weitere Akzente und sprechen sich für Freibetrag bei Grunderwerbsteuer aus
Foto: Kzenon - shutterstock.com
"Union und SPD signalisieren, dass sie dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und der unzureichenden Wohneigentumsquote in Deutschland entschlossen und zügig entgegentreten möchten. Die Fraktionsspitzen von Bund und Ländern treten aufs Gaspedal, jetzt muss die Wohnraumoffensive volle Fahrt aufnehmen." Mit diesen Worten begrüßt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, die ersten Ergebnisse aus der Klausurtagung der Geschäftsführenden Vorstände der Regierungsfraktionen und der parallel stattfindenden Konferenz der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern.
Die Fraktionsspitzen von Union und SPD im Bundestag hatten sich gestern Nachmittag auf die zügige Umsetzung zentraler wohnpolitischer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag geeinigt. So sollen unter anderem noch in diesem Sommer die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Baukindergelds geschaffen werden. Der Anspruch auf Baukindergeld soll laut Beschluss rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gelten. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Dieser Betrag erhöht sich pro weiterem Kind um 15.000 Euro. Die Förderung gilt für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum im Neubau oder Bestand.
"Wir begrüßen, dass neben dem Neubau auch der Kauf von Bestandsimmobilien gefördert werden soll. Die eigenen jahrelang gemieteten vier Wände zu erwerben, ist ein großer Wunsch vieler Familien", so Schick. Der IVD-Präsident weiter: "Das Baukindergeld wird jungen Familien deutliche Vorteile bringen. So kann zum Beispiel eine Immobilie mit einem Kreditvolumen von 100.000 Euro einen monatlichen Kreditratenvorteil von bis zu 24 Prozent erbringen. Ein Immobilienkreditvolumen von 270.000 Euro lässt eine Ermäßigung von bis zu 10 % der monatlichen Kreditrate zu." Aus Sicht des IVD sollte "eine intelligente Ausgestaltung des Baukindergeldes" mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer verknüpft werden können. „Das wäre das ehrlichste und einfachste Instrument der Wohneigentumsförderung", sagt Schick.
Er verweist dabei auf die Konferenz der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern, an der er gestern in Frankfurt am Main als Vertreter der Immobilienwirtschaft teilnahm und erneut für einen Freibetrag bei den Vertretern der Länder warb. "Hier sind die Ländervertreter etwas weiter als der Bund. Sie sprechen sich klar für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer aus, aber im Koalitionsvertrag ist lediglich ein Prüfauftrag notiert." Auf der Konferenz unter dem Vorsitz des Thüringer CDU-Fraktionschefs Mike Mohring hatte Schick auch gegen die Einführung einer Grundsteuer C argumentiert.
"Die Grundsteuer C würde ihr eigentliches Ziel, nämlich Bauland zu mobilisieren, verfehlen. Als es die Grundsteuer C schon in den Jahren 1961 und 1962 gab, hat sie die Spekulationen sogar noch angetrieben. Kleine private Investoren waren aufgrund des Kostendrucks gezwungen, die Grundstücke zu verkaufen, größere Investoren konnten sich leisten, die höheren Kosten einzupreisen", so Schick.
Der IVD-Präsident weiter: "Die CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden der Länder wollen sich für mehr Neubau, mehr Wohneigentum und weniger Regulierungen einsetzen. Das ist ein gutes Signal. Denn die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt sind nur in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der Immobilienwirtschaft zu lösen." (Hier finden Sie die komplette Beschlussvorlage. [317 KB]
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Weitere Punkte aus dem Beschlusspapier der Geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD
- Mehr Transparenz mit Auskunftspflicht: Union und SPD wollen eine gesetzliche Auskunftspflicht für Vermieter zur Offenlegung der Vormiete einführen, wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft.
- Begrenzung der Modernisierungsumlagefähigkeit: Die Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten in Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen sollen von derzeit elf auf zukünftig acht Prozent beschränkt werden. Diese Regelung soll auf fünf Jahre eingeführt werden. Zusätzlich wird eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach einer Modernisierung eingeführt. Danach darf die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren erhöht werden.
- Förderung des Mietwohnungsneubaus durch Sonder-Afa: Eine bis Ende des Jahres 2021 befristete steuerliche Sonderabschreibung soll eingeführt werden. Sie beträgt – zusätzlich zur linearen Abschreibung von zwei Prozent jährlich – über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren fünf weitere Prozentpunkte pro Jahr.
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